Besondere Zollvorschriften

Bitte beachten Sie, dass die Ein- und Ausfuhr von Summen ab 10.000 Euro gegenüber den bulgarischen Zollbehörden schriftlich zu deklarieren ist. Entsprechende Formulare sind u.a. auch in deutsch, englisch und französisch beim Zoll erhältlich. Mit Bargeld sind auch verschiedene Wertpapiere, Travellerschecks u.a. gemeint.

Beim Export eines Betrages im Gegenwert von über 25.000,– Leva ist zwischen folgenden Fällen zu unterscheiden:

  • wenn vorher keine oder eine geringere Summe eingeführt worden sind, ist der (Differenz-) Betrag sowie dessen Herkunft beim Zollamt anzumelden und eine Bestätigung der zuständigen Steuerbehörde vorzulegen, dass keine offenen Schulden gegenüber dem bulgarischen Staat bestehen.
  • wenn vorher im gleichen oder höheren Wert Geldmittel eingeführt und angemeldet worden sind, genügt für die Ausfuhr die Anmeldung des Betrages und der Art der Geldmittel beim Zollamt sowie die Vorlage der Einfuhrerklärung.

Grundsätzlich ist die Ein- und Ausfuhr von Devisen durch Postsendungen verboten, es sei denn, dass der Inhalt der Postsendung vorher angemeldet wird.

Bei Nichtbeachtung der Deklarationspflichten wird der gesamte im- oder exportierte Devisen- oder Levabetrag entschädigungslos zu Gunsten des bulgarischen Staates eingezogen. Außerdem werden Geldbußen zwischen 1.000,– und 3.000,– Leva für natürliche Personen und zwischen 2.000,– und 6.000,– Leva für juristische Personen verhängt.

Ausländer dürfen ferner Edelmetalle, -steine und -erzeugnisse ein- und ausführen, ohne sie zu deklarieren:

  • bis zu 37 Gramm Gold und Platin (Roh- oder halbbearbeiteter Zustand und Münzen)
  • 60 Gramm Gold- oder Platinschmuck
  • 300 Gramm Silber (Roh- oder halbbearbeiteter Zustand und Münzen, Schmuck)

Bei größeren Mengen ist eine schriftliche Zollerklärung abzugeben.

Bei Münzen mit archäologischem, historischem oder numismatischem Wert und Gegenständen unter Denkmalschutz ist eine Ausfuhrbescheinigung des Kulturministeriums vorzulegen.

Pro erwachsene Person dürfen weiterhin folgende Mengen nach Bulgarien eingeführt bzw. aus Bulgarien ausgeführt werden:

  • bis zu 200 Stück Zigaretten oder 100 Stück Zigarillos oder 50 Stück Zigarren
  • bis zu einem Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder bis zu 2 Liter mit einem Alkoholgehalt unter 22%
  • 500 g Kaffee oder 200 g Kaffeeextrat
  • 100 g Tee oder 40 g Teeextrat
  • 50 g Parfüm und 250 g Eau de Toilette
  • Arzneimittel für den persönlichen Bedarf während der Reise

Alle Informationen ohne Gewähr. Quelle – Auswärtiges Amt.

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